Der Begriff des „Mobbing“ ist gesetzlich nicht definiert. Die Rechtsprechung versteht darunter eine konfliktbelastete Kommunikation am Arbeitsplatz, bei der die angegriffene Person unterlegen ist und von einer oder einigen Personen systematisch, oft und während längerer Zeit mit dem Ziel und/oder dem Effekt des Ausstoßes aus dem Arbeitsverhältnis direkt oder indirekt angegriffen wird und dies als Diskriminierung empfindet. Ergreift der Arbeitgeber nicht unverzüglich auf geeignete Weise Maßnahmen, wird er selbst schadenersatzpflichtig.