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Einkommensbericht - Gehaltsoffenlegung

VerhaltenspflichtenGleichbehandlungVinzenzJuli 2024

Unternehmen ab einer Größe von 150 Arbeitnehmern sind dazu verpflichtet, ihren Arbeitnehmern alle zwei Jahre einen „Bericht zur Entgeltanalyse“ (= Einkommensbericht) vorzulegen. Ziel dieser Bestimmung ist es, die in einem einzelnen Unternehmen bestehenden Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern sichtbar zu machen. Darüber hinaus soll Personen, die der Meinung sind, beim Entgelt diskriminiert zu werden, eine Zugangsmöglichkeit zu Informationen über Einkommen anderer Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt werden.

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