Der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz ist eine von mehreren verschiedenen Materien, die das Thema Gleichbehandlung im Arbeitsrecht zum Inhalt haben. Konkret verbietet der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz es dem Arbeitgeber, einen Arbeitnehmer ohne sachliche Rechtfertigung schlechter zu behandeln als die Mehrheit der Arbeitnehmer in seinem Betrieb. Angewendet wird der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz in der Rsp vor allem bei den Themenbereichen Entgelt und Betriebspensionen.