Konkurs- und Sanierungsverfahren stellen verschiedene Verfahrensabläufe des einheitlichen Insolvenzverfahrens dar. Die Grundlage für dieses Einheitsverfahren bildet dabei das Konkursverfahren. Das Sanierungsverfahren folgt grundsätzlich diesen Regelungen, sofern die die Sonderbestimmungen im Dritten und Vierten Teil der IO (§§ 166–179 IO) nichts Gegenteiliges anordnen