Das allgemeine Rahmenrecht des Kollektivvertrags für Angestellte der Industrie umfasst ua Bestimmungen zum Geltungsbereich, zur Probezeit, zur Arbeitszeit, zum Urlaub, aber auch zur Kündigung des Arbeitnehmers, zu Diensterfindungen sowie zur Freizeit bei Dienstverhinderung. Daneben sind diverse Zusatzkollektivverträge wie etwa zu Reisekosten, erweiterten Öffnungszeiten, Entsendung zu Auslandseinsätzen und Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulage zu beachten.