Das allgemeine Rahmenrecht des Kollektivvertrags für Angestellte der Industrie umfasst ua Bestimmungen zu den Beschäftigungsgruppen für die Einstufung in den Kollektivvertrag, mitsamt der Kriterien für die Einstufung. Es gibt insgesamt elf Beschäftigungsgruppen (A bis K). Außerdem wird geregelt, welche Vordienstzeiten in welchem Ausmaß angerechnet werden und wie bei der Vorrückung in die nächsthöhere Vorrückungsstufe vorzugehen ist.