Alle Angestellten sind im Rahmen des Geltungsbereiches des Kollektivvertrages für Angestellte von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik (IT-KV) in eine der fünf Tätigkeitsfamilien einzustufen und innerhalb dieser einer Vorrückungsstufe zuzuordnen. Im Falle von Vorrückungen und Umreihungen ist nur in bestimmten Fällen die Aufrechterhaltung der Überzahlung vorgesehen. Auch (Pflicht-)Praktikanten und Ferialaushilfen sind vom Geltungsbereich erfasst. Der KV sieht jedoch besondere Regelungen hinsichtlich der Entlohnung vor.