Der Kollektivvertrag für Angestellte von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik (IT-KV) sieht eine wöchentliche Normalarbeitszeit von 38,5 Stunden vor und ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die Ausdehnung der täglichen Normalarbeitszeit auf bis zu zehn Stunden. Ebenso enthält der Kollektivvertrag Regelungen über die Durchrechnung der Normalarbeitszeit, Schichtarbeit und ermöglicht ebenfalls die Verkürzung der täglichen Ruhezeit.