Neben der jährlichen Erhöhung der Mindestgrundgehälter sieht der Kollektivvertrag für Angestellte von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik (IT-KV) eine besondere Form der Erhöhung der Ist-Gehälter vor. Im Gegensatz zu den kollektivvertragsüblichen individuellen Erhöhungen der Ist-Gehälter ist im IT-KV die Summe der vertraglichen Monatsgrundgehälter der Angestellten insgesamt um einen bestimmten Prozentsatz zu erhöhen. Zu diesem Zweck findet ein Vergleich der Gehaltssummen zwischen zwei festgelegten Stichtagen statt.