Der Kollektivvertrag für Angestellte von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik (IT-KV) sieht für bestimmte Überstunden einen Zuschlag von 100 % vor. Neben den gesetzlichen Gründen ist bei Erfüllung der kollektivvertraglichen Voraussetzungen auch die Beschäftigung von Angestellten an Feiertagen und während der Wochenendruhe zulässig. Jeder Angestellte hat Anspruch auf eine Weihnachtsremuneration sowie einen Urlaubszuschuss in Höhe eines Monatsgehaltes. Bei wechselndem Ausmaß der Arbeitszeit findet eine Aliquotierung statt.