vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kollektivvertrag für Arbeiter in Bauindustrie und Baugewerbe – Entgeltrecht

Wichtige KollektivverträgeBauindustrie und BaugewerbeWiesingerJuli 2024

Der KV Bau enthält eine bundesweit geltende Lohntafel. Diese besteht aus insgesamt 6 Lohngruppen, die zum Teil auch Untergruppen enthalten. Die Löhne sind Stundenlöhne, doch können auch (echte) Monatslöhne vereinbart werden. Die Lohnabrechnung erfolgt monatlich, wobei die Löhne am 15. des Folgemonats fällig werden. Der KV sieht nur eine Sonderzahlung vor – das Weihnachtsgeld (der Anspruch auf einen Urlaubszuschuss ergibt sich aus dem BUAG). Mit 1. 11. 2022 wurde das Pauschalierungsverbot für Zulagen gelockert.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte