Der Kollektivvertrag für Handelsangestellte enthält umfangreiche Bestimmungen bezüglich der Arbeitszeit im Groß- und Einzelhandel. Insb gibt es Bestimmungen hinsichtlich der kollektivvertraglichen Normalarbeitszeit und deren Verteilung, der Vier-Tage-Woche, der durchrechenbaren Arbeitszeit, der Mehrarbeit, der Normalarbeitszeit und Mehrarbeit während der erweiterten Öffnungszeiten und der Überstundenarbeit. Weiters enthält der Kollektivvertrag Rahmenbedingungen und Voraussetzungen unter denen die kontinuierliche Altersteilzeit in Anspruch genommen werden kann.