Der Kollektivvertrag für Handelsarbeiter enthält ua eigene Regelungen über das Jubiläumsgeld, die Anrechnung von Karenzen oder zusätzliche Urlaubsansprüche für begünstigte Behinderte. Weiters hält der Kollektivvertrag fest, dass der erste Monat der Beschäftigung als Probemonat gilt. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten seit 1.10. 2021 dieselben gesetzlichen Kündigungsfristen, wie für Angestellte. Es kann jeweils zum Fünfzehnten oder Monatsletzten gekündigt werden. Ansprüche des Arbeitgebers und auch des Arbeitnehmers verfallen innerhalb von vier Monaten nach Fälligkeit.