Der Kollektivvertrag für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben sieht hinsichtlich des Gehaltsschemas ALT eine Einreihung in eine der sechs Beschäftigungsgruppen und die Anwendung einer der zwei Gehaltstafeln vor. Für eine Einreihung und Vorrückung in den Beschäftigungsgruppen sind die jeweiligen Berufsjahre von Bedeutung, für die der Kollektivvertrag spezielle Anrechnungsbestimmungen vorsieht. Für die Weihnachtsremuneration und die Urlaubsbeihilfe enthält der Kollektivvertrag hinsichtlich der Fälligkeit ebenfalls spezielle Bestimmungen.