vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kollektivvertrag Arbeitskräfteüberlassung – Sonderzahlungen, Aufwandsentschädigungen und Verfall von Ansprüchen

Wichtige KollektivverträgeGewerbe ArbeitskräfteüberlassungSchrattbauerJuli 2024

Der Kollektivvertrag Arbeitskräfteüberlassung enthält eigenständige Regelungen zu Sonderzahlungen, hier kommen also im Überlassungsfall ausnahmsweise nicht die Regelungen des Beschäftiger-Kollektivvertrages zur Anwendung. Der Kollektivvertrag Arbeitskräfteüberlassung normiert außerdem Aufwandersatzansprüche für Dienstreisen bzw bei Überlassung in weit entfernte Beschäftigerbetriebe sowie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Kilometergeld. Für bestimmte Ansprüche sieht der Kollektivvertrag Arbeitskräfteüberlassung eine sechsmonatige Verfallsfrist vor. 

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte