Im Bereich des Entgelts sieht der Kollektivvertrag Arbeitskräfteüberlassung Regelungen sowohl zum einsatzunabhängigen Grundlohn als auch zum Überlassungslohn vor; bei Einsätzen in Hochlohnbranchen stehen Referenzzuschläge zu. Darüber hinaus regelt der Kollektivvertrag die Höhe des Entgeltanspruchs in Stehzeiten. Ansprüche auf variable Entgeltbestandteile (Zulagen, Zuschläge) richten sich zwingend nach dem Beschäftiger-Kollektivvertrag.