Die Normalarbeitszeit wird im Kollektivvertrag Arbeitskräfteüberlassung mit 38,5 Wochenstunden festgelegt. Vorgesehen sind besondere Regelungen ua zu Arbeitsbereitschaft, flexiblen Arbeitszeiten, zum Verbrauch von Zeitguthaben sowie zu arbeitsfreien Tagen.
Normalarbeitszeit (Abschnitt VI/1)
Hinweis