vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kollektivvertrag Arbeitskräfteüberlassung – Arbeitszeit

Wichtige KollektivverträgeGewerbe ArbeitskräfteüberlassungSchrattbauerJuli 2024

Die Normalarbeitszeit wird im Kollektivvertrag Arbeitskräfteüberlassung mit 38,5 Wochenstunden festgelegt. Vorgesehen sind besondere Regelungen ua zu Arbeitsbereitschaft, flexiblen Arbeitszeiten, zum Verbrauch von Zeitguthaben sowie zu arbeitsfreien Tagen. 

Normalarbeitszeit (Abschnitt VI/1)

Hinweis

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte