Der KV Arbeitskräfteüberlassung regelt die kollektivvertraglichen Ansprüche gewerblich überlassener Arbeiter. Der KV sieht einen Probemonat vor und normiert Kündigungsfristen und -termine sowie eine Kündigungsschutzregelung zur Verhinderung einer Synchronisation von Einsatzende im Beschäftigerbetrieb und Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Überlasser. Im KV finden sich ferner eine Zusammenrechnungsregel für nicht mehr als 90 Tage unterbrochene Arbeitsverhältnisse, Regelungen zur Entgeltfortzahlung bei Arbeitsverhinderung sowie zum Urlaubsanspruch überlassener Arbeiter.