Der Kollektivvertrag für Arbeiter in der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigungsbranche enthält ua eigene Regelungen über flexible Arbeitszeitgestaltung sowie die für Arbeitnehmer maximal zulässigen Quadratmeter-Leistungen pro Stunde aufgrund der ÖNORM D 2050 (integrierter Bestandteil des Kollektivvertrages). Weiters hält der Kollektivvertrag fest, dass die ersten vier Wochen der Beschäftigung als Probezeit gelten, sofern keine kürzere Probezeit vereinbart wurde. Ansprüche des Arbeitgebers und auch des Arbeitnehmers verfallen innerhalb von zwölf Monaten nach deren Fälligkeit.