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Kindeswohl

FamilienrechtKindschaftsrechtHuberJuni 2024

Das Kindeswohl, das die Eltern zu fördern haben, ist der maßgebliche Grundsatz im Kindschaftsrecht. Das Gesetz nennt deklarativ zwölf wichtige Kriterien bei der Beurteilung des Kindeswohls (§ 138 ABGB). Das Gericht hat bei Gefährdung des Kindeswohls die notwendigen Verfügungen, insb Einschränkung oder Entziehung der Obsorge, zu treffen (§ 181 Abs 1 ABGB). Der Kinder- und Jugendhilfeträger hat die zur Wahrung des Wohls notwendigen Verfügungen zu beantragen und kann bei Gefahr im Verzug die erforderlichen Maßnahmen der Pflege und Erziehung vorläufig selbst treffen (§ 211 Abs 1 ABGB).

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