Die Kapitalertragsteuer gem §§ 93 ff EStG ist eine Abzugssteuer des Einkommensteuergesetzes und wird für inländische Einkünfte aus Kapitalvermögen eingehoben. Die Höhe der Kapitalertragsteuer beträgt grundsätzlich 27,5 % (seit 1. 1. 2016). Ausnahmen stellen ua Einkünfte aus Geldeinlagen und nicht verbriefte sonstige Forderungen bei Kreditinstituten (beide mit 25 % KESt) dar. Im § 94 Z 1–13 EStG befinden sich die Befreiungen des KESt-Abzuges.