Werkverkehr mit Massenbeförderungsmitteln liegt dann vor, wenn Arbeitgeber die Arbeitnehmer ausschließlich auf der Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bzw retour mit einem öffentlichen Verkehrsmittel befördern lassen. Zur Förderung der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel kann das Jobticket auch Arbeitnehmern ohne Anspruch auf das Pendlerpauschale vom Arbeitgeber steuerfrei zur Verfügung gestellt werden. Dh, die Arbeitnehmer haben für diesen Vorteil keinen Sachbezug zu versteuern. Seit 1. 7. 2021 wurde diese Regel um eine Neuregelung ergänzt.