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Pendlerförderung - Vorliegen mehrerer Wohnsitze

Entgelt: Anspruch & AbrechnungPendlerförderungSabaraJänner 2026

Bei Vorliegen mehrerer Wohnsitze ist für die Berechnung des Pendlerpauschales entweder der „zur Arbeitsstätte nächstgelegene Wohnsitz“ oder der „Familienwohnsitz“ maßgebend. Der „Familienwohnsitz“ liegt dort, wo ein in (Ehe-)Partnerschaft oder in Lebensgemeinschaft lebender Steuerpflichtiger oder ein alleinstehender Steuerpflichtiger seine engsten persönlichen Beziehungen hat.

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