Besteht Anspruch auf das Pendlerpauschale, dann steht auch ein Pendlereuro zu. Der Pendlereuro beträgt ab Juli 2023 jährlich € 2,– pro Kilometer (derart auch bis April 2022) der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Im befristeten Zeitraum Mai 2022 bis Juni 2023 hat der Pendlereuro für eben diese Strecke jährlich € 8,- betragen. Als Absetzbetrag ist der Pendlereuro von der Lohnsteuer abzuziehen.