Das internationale Vertragsrecht bestimmt, welche Rechtsvorschriften auf einen schuldrechtlichen Vertrag mit Auslandsberührung anwendbar sind.
Anwendbare Rechtsakte
Rom I-VO
Primärer Rechtsakt im internationalen Vertragsrecht ist die Rom I-VO.1 Sie ist auf vertragliche Schuldverhältnisse in Zivil- und Handelssachen anzuwenden (Art 1 Abs 1 Rom I-VO). Ausnahmen bestehen insb für folgende Rechtsverhältnisse (vgl Art 1 Abs 2 Rom I-VO):

