vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Inkassovertrag

SchuldrechtVerträgeKehrerApril 2024

Als Inkasso wurde im Banken- und Wertpapierrecht ursprünglich der Einzug fremder Geldforderungen bezeichnet. Heutzutage ist es indes üblicher, den Begriff in Zusammenhang mit den Aktivitäten von Inkassoinstituten zu gebrauchen: Gegen Entgelt übernehmen diese den Einzug fremder Forderung in fremdem Namen. In der Praxis werden sie häufig vor allem deshalb beigezogen, um den Druck auf säumige Schuldner zu erhöhen. Bei besagten Inkassoverträgen ist insb umstritten, inwieweit das Entgelt des Inkassounternehmens an säumige Schuldner weiterverrechnet werden kann.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte