Der Begriff „Insolvenzverwalter“ fungiert als Überbegriff für Masse- und Sanierungsverwalter. Von einem „Masseverwalter“ spricht man im Konkurs- und Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung, während im Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung ein sog „Sanierungsverwalter“ bestellt wird. Masse- und Sanierungsverwalter unterscheiden sich aber nicht nur in ihrer Bezeichnung, sondern es kommen ihnen auch unterschiedliche Aufgaben im Rahmen des Insolvenzverfahrens zu.