Ein wesentlicher Verfahrenszweck des Insolvenzverfahrens ist die bestmögliche und gleichmäßige Befriedigung der Insolvenzgläubiger. Die Insolvenzmasse soll möglichst günstig verwertet und an die Insolvenzgläubiger verteilt werden. Auch mit Absonderungsrechten belastete Vermögensbestandteile gehören zur Insolvenzmasse und sind durch den Insolvenzverwalter zu verwerten. Dafür enthält die IO Sonderbestimmungen. Die freihändige Verwertung durch den Insolvenzverwalter bildet den Regelfall. In Ausnahmefällen ist die gerichtliche Veräußerung vorteilhafter.