Seit dem IRÄG 2010 versteht man unter einem Insolvenzverfahren ein Einheitsverfahren nach den Vorgaben der IO. Das Insolvenzverfahren kann als Konkurs- oder als Sanierungsverfahren (mit oder ohne Eigenverwaltung) ablaufen. Das Insolvenzverfahren von natürlichen Personen, die kein Unternehmen betreiben (Verbraucher), nennt die IO „Schuldenregulierungsverfahren“.