Wenn der Schuldenstand durch die vorhandenen Mittel des Schuldners nicht mehr gedeckt werden kann, werden die „ordentlichen“ Durchsetzungsprinzipien des Exekutionsverfahrens durch jene des Insolvenzrechts ersetzt. Die Rechtsordnung bietet mit dem Insolvenzverfahren ein geordnetes Verfahren, an dem sich sämtliche Gläubiger des Schuldners beteiligen können. Die ausstehenden Haftungen des Schuldners sollen gleichmäßig verwirklicht und sein (Rest-)Vermögen an die Gläubiger verteilt werden. Gleichzeitig hat der Schuldner die Möglichkeit, sich bzw sein Unternehmen zu sanieren.