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Insiderhandel

UnternehmensrechtKapitalmarktrechtHössl-NeumannJuli 2024

Insiderhandel ist die verbotene Nutzung von Insiderinformation zum eigenen oder fremden Vorteil. Insidergeschäften gleichgestellt sind die Empfehlung von Geschäften auf Grundlage von Insiderinformation und die Verleitung zum Insiderhandel. Das Verbot des Insiderhandels ist Teil des Marktmissbrauchsrechts. Es dient der Durchsetzung von Chancengleichheit am Markt.

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