Die Finanzmarktaufsichtsbehörde ist als Allfinanzaufsichtsbehörde ausgestaltet und die zentrale Aufsichtsbehörde in Vollziehung des Banken-, Versicherungs-, Pensionskassen- und Wertpapierrechts. Sie ist auf Grundlage des FMABG eingerichtet.
Die Finanzmarktaufsichtsbehörde ist als Allfinanzaufsichtsbehörde ausgestaltet und die zentrale Aufsichtsbehörde in Vollziehung des Banken-, Versicherungs-, Pensionskassen- und Wertpapierrechts. Sie ist auf Grundlage des FMABG eingerichtet.
