Als Inkasso wurde im Banken- und Wertpapierrecht ursprünglich der Einzug fremder Geldforderungen bezeichnet. Heutzutage ist es indes üblicher, den Begriff in Zusammenhang mit den Aktivitäten von Inkassoinstituten zu gebrauchen: Gegen Entgelt übernehmen diese den Einzug fremder Forderung in fremdem Namen. In der Praxis werden sie häufig vor allem deshalb beigezogen, um den Druck auf säumige Schuldner zu erhöhen. Bei besagten Inkassoverträgen ist insb umstritten, inwieweit das Entgelt des Inkassounternehmens an säumige Schuldner weiterverrechnet werden kann.