Der Betriebsinhaber muss den Betriebsrat über sehr viele Angelegenheiten informieren. Es gibt ganz allgemeine Informations- und Mitteilungspflichten hinsichtlich der wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Interessen der Arbeitnehmer und auch spezielle Informationspflichten über konkrete Arbeitnehmer betreffende Maßnahmen wie zB die Information über eine bevorstehende Kündigung oder Versetzung eines Arbeitnehmers. Vor allem in wirtschaftlicher Hinsicht gibt es zahlreiche Mitteilungspflichten (zB Information über Betriebsänderung, Kündigungsfrühwarnsystem, Jahresabschluss).