Vor allem aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ergeben sich zahlreiche Informationspflichten gegenüber dem Arbeitnehmer. Bereits vor der Einstellung eines Arbeitnehmers treffen den Arbeitgeber gewisse Aufklärungspflichten. Im Rahmen des Arbeitnehmerschutzes geht es bei den Informationspflichten um den Schutz des Lebens und der Gesundheit des Arbeitnehmers. Weiters gibt es ua Informationspflichten iZm der Arbeitszeit, dem Mutterschutz oder bei Arbeitskräfteüberlassung. Auch vom Betrieb abwesende Arbeitnehmer (zB während Karenz) sind über wichtige Betriebsgeschehnisse zu informieren.