Der Gesetzgeber verpflichtet die Arbeitgeber zur Auflage- bzw zum Aushang mancher gesetzlicher Bestimmungen sowie wichtiger Informationen. Mit 1. 7. 2017 wurden die Auflage- bzw Aushangpflichten für die Arbeitgeber stark reduziert. Das Arbeitszeitgesetz verpflichtet nach wie vor zum Aushang der Arbeitszeiteinteilung sowie genereller Ruhepausen. Das Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz schreibt ebenfalls Aushangpflichten vor. Auch die im Betrieb geltenden Betriebsvereinbarungen sowie die anzuwendenden Kollektivverträge müssen im Betrieb aufgelegt werden.