Jeden Arbeitgeber trifft eine große Zahl von Meldepflichten vor allem gegenüber folgenden Behörden: Sozialversicherungsträger, Finanzamt und Arbeitsinspektion. Den Sozialversicherungsträgern sind insb die Aufnahme und Änderung von Beschäftigungen zu melden. Gegenüber dem Arbeitsinspektorat bestehen vor allem im Bereich Arbeitnehmerschutz und Schwangerschaft Meldepflichten. Die Nichteinhaltung vieler Meldepflichten ist mit einer Verwaltungsstrafe oder sonstigen Sanktionen bedroht.