Beim Unfallversicherungsschutz gilt: Als Arbeitsunfälle gelten auch Unfälle, die sich im zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der die Versicherung begründenden Beschäftigung in der Wohnung des Arbeitnehmers (Homeoffice) ereignen. Durch eine entsprechende Gleichstellung des Aufenthaltsortes der versicherten Person im Homeoffice mit der Arbeitsstätte werden auch Wegunfälle vom Homeoffice aus erfasst. Beitragsrechtlich gilt, dass die vom Dienstgeber zur Verfügung gestellten digitalen Arbeitsmittel sowie ein Homeoffice-Pauschale, wenn sie steuerfrei sind, auch beitragsfrei sind.