Unter Homeoffice ist die regelmäßige Erbringung der Arbeitsleistung am Wohnsitz des Arbeitnehmers zu verstehen. Davon zu unterscheiden ist Telearbeit, die nicht am Wohnsitz des Arbeitnehmers sondern an anderen Orten außerhalb des Betriebes erbracht wird. Nicht zu verwechseln sind Homeoffice und Telearbeit mit der Heimarbeit. Weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer können einseitig Homeoffice/Telearbeit festlegen. Die Vereinbarung von Homeoffice ist laut Gesetz aus Beweisgründen schriftlich vorzunehmen. Durch Betriebsvereinbarung können Rahmenbedingungen für Arbeit im Homeoffice geregelt werden.