Während unter Homeoffice iSd § 2h AVRAG die regelmäßige Erbringung der Arbeitsleistung am Wohnsitz des Arbeitnehmers zu verstehen ist, handelt es sich bei Telearbeit (mobile working) um Arbeit, die nicht am Wohnsitz des Arbeitnehmers, sondern an anderen Orten außerhalb des Betriebes erbracht wird. Die Bestimmungen in § 2h AVRAG beziehen sich nur auf das Homeoffice im Sinn dieser Bestimmung. Sowohl in arbeitsrechtlicher, sozialversicherungsrechtlicher als auch steuerrechtlicher Hinsicht gibt es zahlreiche Aspekte, die zum Thema Homeoffice bzw Telearbeit zu beachten sind.