Die Zurverfügungstellung digitaler Arbeitsmittel durch den Arbeitgeber führt beim Arbeitnehmer zu keinem steuerpflichtigen Sachbezug. Beträge, die der Arbeitgeber zur Abgeltung von Kosten aus der Tätigkeit im Homeoffice bezahlt, können für höchstens 100 Tage im Kalenderjahr bis zu 3 Euro pro Homeoffice-Tag im Wege eines Homeoffice-Pauschales nicht steuerbar ausbezahlt werden. Arbeitnehmer können weiters Ausgaben für die ergonomische Einrichtung ihres häuslichen Arbeitsplatzes außerhalb eines steuerlich zu berücksichtigenden Arbeitszimmers in gewissem Rahmen geltend machen.