vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Hauptversammlung

GesellschaftsrechtKapitalgesellschaftenMader/BrandstätterSeptember 2024

Die HV (Hauptversammlung) ist die Versammlung der Aktionäre und dient der gemeinschaftlichen Willensbildung in Gesellschaftsangelegenheiten. Sie beschließt in den im Gesetz oder in der Satzung ausdrücklich bestimmten Fällen und muss an einem Ort im Inland einberufen werden, den die Satzung festlegt (§ 102 Abs 2 AktG). Man unterscheidet zwischen ordentlicher und außerordentlicher HV.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte