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Kapitalerhöhung – AG

GesellschaftsrechtKapitalgesellschaftenMader/BrandstätterJuni 2026

Bei der Aktiengesellschaft unterscheidet man zwischen effektiver und der nomineller Kapitalerhöhung. Erstere liegt vor, wenn der Gesellschaft neue Mittel durch Einlagen zugeführt werden. Innerhalb dieser Kapitalerhöhungsform kann zwischen ordentlicher und bedingter Kapitalerhöhung sowie genehmigtem Kapital differenziert werden. Eine nominelle Kapitalerhöhung liegt dagegen vor, wenn offene Rücklagen in Grundkapital umgewandelt werden. Darüber hinaus kann sich die AG neues Kapital auch durch Schuldverschreibungen verschaffen. 

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