Unter Kapitalerhöhung versteht man eine Änderung des Gesellschaftsvertrages, bei der das Stammkapital der Gesellschaft erhöht wird (§§ 52 ff GmbHG). Man differenziert zwischen der effektiven Kapitalerhöhung durch Einbringung zusätzlicher Mittel und der nominellen Kapitalerhöhung, welche auch als Kapitalberichtigung bezeichnet wird.