Unter Kapitalerhöhung versteht man eine Änderung des Gesellschaftsvertrages, bei der das Stammkapital der Gesellschaft erhöht wird (§§ 52 ff GmbHG). Man differenziert zwischen der effektiven Kapitalerhöhung durch Einbringung zusätzlicher Mittel von außen, sodass sich das Gesellschaftsvermögen dadurch erhöht, und der nominellen Kapitalerhöhung, bei der kein Vermögenszufluss von außen erfolgt und das Gesellschaftsvermögen unverändert bleibt (auch als Kapitalberichtigung bezeichnet).

