Unter Kapitalherabsetzung versteht man bei der AG die Verminderung des Grundkapitals bzw eine Angleichung der Grundkapitalziffer an das Gesellschaftsvermögen. Sie kann als ordentliche (effektive) Kapitalherabsetzung, als vereinfachte (nominelle) Kapitalherabsetzung oder durch Einziehung von Aktien erfolgen.