Unter Kapitalherabsetzung versteht man die Verminderung des Stammkapitals einer Gesellschaft. Sie kann unterschiedlichen Zwecken dienen: Der Ausschüttung überflüssiger Eigenmittel der GmbH an die Gesellschafter, der Abfindung eines ausscheidenden Gesellschafters; in der Form der nominellen Kapitalherabsetzung dient sie der Beseitigung einer Unterbilanz. Einen Sonderfall, die Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Geschäftsanteilen, enthält § 58 GmbHG.