Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine juristische Person. Die Kapitalsammelfunktion steht im Vordergrund. Im Regelfall sind viele Gesellschafter vorhanden, wobei nur eine geringe Bindung des einzelnen Gesellschafters mit der Gesellschaft besteht. Die AG weist den höchsten Organisationsgrad aller Gesellschaften auf. Die Bestimmungen sind überwiegend zwingend.