„Ein Unternehmen lebt nicht von dem, was es produziert, sondern von dem, was es verkauft!“ Dabei spielen Handelsvertreter eine wichtige Rolle. Handelsvertreter ist, wer von einem anderen mit der Vermittlung oder dem Abschluss von Geschäften, ausgenommen über unbewegliche Sachen, in dessen Namen und auf dessen Rechnung ständig betraut ist und diese Tätigkeit selbstständig und gewerbsmäßig ausübt. Die Abgrenzung zu anderen Vertriebsarten entscheidet über die Anwendbarkeit der Bestimmungen des HVertrG. Gleichzeitig ist auch die analoge Anwendung des HVertrG für andere Vertriebskanäle zu beachten.