Bei der Gründung eines Unternehmens oder einer nachträglichen Firmenänderung stellt sich die Frage nach der Zulässigkeit des gewünschten Wortlauts. Neben den allgemeinen Grundsätzen zur Firma (Kennzeichnungseignung, Unterscheidungskraft, Verbot irreführender Angaben) und den spezialgesetzlichen Besonderheiten für bestimmte Unternehmen und Berufsgruppen (vgl bei Firma) lassen sich aus der Judikatur und dem Schrifttum Fallgruppen zur Firmenbildung ableiten, deren Beachtung gerichtliche Verbesserungsaufträge und damit verbundene Verzögerungen zu vermeiden hilft.