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Handlungsvollmacht und Ladenvollmacht

UnternehmensrechtAllgemeines UnternehmensrechtGruberMai 2026

Die Handlungsvollmacht ist eine nicht in das Firmenbuch eingetragene rechtsgeschäftliche Vollmacht eines Unternehmers. Ihr Umfang ist – anders als bei der Prokura – gesetzlich nicht vorgegeben, sondern steht zur Disposition des Unternehmers mit der Einschränkung, dass ein Dritter grds darauf vertrauen darf, dass von der Vollmacht gewöhnlich zusammenhängende Geschäfte und Rechtshandlungen umfasst sind.

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